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Bauland

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Rohbauland

Rechtsgebiet:
Bauland
Stichworte:
Bauland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Richt- und Nutzungsplanung sowie ggf. eine Sondernutzungsplanung bzw. Sonderbauvorschriften schaffen die Grundlage, damit feststeht, wo und was gebaut werden darf.

Diese Planungsgrundlagen machen Land zum Rohbauland!

Damit aus Rohbauland zu baureifem Bauland wird, auf welchem ein konkretes Bauprojekt auch bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Groberschliessung
    • Verkehrsplan
    • Erschliessungsplan
  • Feinerschliessung
    • Quartierplanverfahren, falls
      • unüberbaubare Grundstücke bestehen
      • die Feinerschliessung fehlt
        • Quartierstrassen
        • Anschlüsse an die Haupt-Versorgungs- und Entsorgungskanäle
      • die geplanten Feinerschliessungsanlagen noch nicht gebaut sind

Erst bei Erfüllung dieser Anforderungen hat der Grundeigentümer einen absoluten Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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