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Bauprozess

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Bauabrechnungsstreit

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauabrechnungsstreit setzt eine intensive Auseinandersetzung mit den Berechnungsgrundlagen (Sachverhalt wie Werkvertrag, Bestellungsänderung, Nachträge uam) und mit der Kalkulation bzw. mit dem Ausmass (Einheitspreis-Abrechnung) bzw. den Regierapporten etc. voraus:

Sachverhaltsfeststellung

Bauabrechnungsstreitigkeiten können verschiedene Ursachen haben. Die nachfolgende Aufzählung soll – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Themen verdeutlichen:

URSACHEN MIT UNTERNEHMERRISIKO

  • Mehraufwand + Mehrvergütung
    • Allgemeines
      • Die Bindung an Festpreise ist nicht absolut, weshalb aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Normen eine Festpreisbindung durchbrochen und zu Meinungsverschiedenheit führen kann
      • Je nach Mehraufwandursache und Abrede (gesetzliche oder vertragliche Regelung) kann der Unternehmer Mehraufwand mittels Mehrvergütung – ganz oder teilweise – geltend machen oder nicht
      • Ob der Unternehmer einen Mehrvergütungsanspruch (auch: Nachforderung, zusätzlich zur Grundvergütung) besitzt, ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen
    • Mehraufwand ohne Leistungsänderung
      • Anzeigepflicht des Unternehmers
      • Beweislast des Unternehmers
    • Mehraufwand aufgrund Leistungsänderung
      • Anzeigepflicht des Unternehmers
      • Beweislast des Unternehmers
    • Höhe der Mehrvergütung
    • Bestellungsänderung
      • Nachweis, dass der Bauherr ein Mehr oder Anderes verlangte, mit entsprechenden Bestellungsänderungskosten
    • Regiearbeiten
  • Anzeigepflichten des Unternehmers
    • Grundlagen
    • Unterlassung und ihre Folgen
    • Form
    • Vermeidbarer nicht angezeigter Mehraufwand
  • Rechnungsstellung
    • Fehlende Transparenz
  • Fälligkeit
  • Rabatt und Skonto
    • Streit über erfüllte oder nicht erfüllte Voraussetzungen
  • Zahlungsverzug
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Verrechnung
  • Abtretung
  • Verjährung

URSACHEN MIT BAUHERRENRISIKO

  • Bestellungsänderung
    • Bauherr verlangt mehr als verabredet
    • Bauherr verlangt anderes als verabredet
    • Nachtragsmanagement
  • Ungenügende Bauherrenwirkung
  • Beeinträchtigung des entstehenden Bauwerks
  • Mehrvergütungsklauseln zu Lasten des Bauherrn
    • Siehe URSACHEN MIT UNTERNEHMERRISIKO
  • Fälligkeit
  • Rabatt und Skonto
    • Streit über erfüllte oder nicht erfüllte Voraussetzungen
  • Zahlungsverzug
  • Verrechnung
  • Abtretung
    • Geltendmachung Zessionsverbot
    • Zession
  • Verjährung
    • Geltendmachung und Nachweis der Verjährung der Werklohnforderung des Unternehmers
    • Verjährung

Abrechnungskontrolle

Der Bauherr kommt nicht um eine Kontrolle der Schlussrechnung des Unternehmers hin, sei es indem er diese selber vornimmt, sei es indem er die Kontrollaufgabe an seinen Bauherrenberater bzw. Bauherrenvertreter delegiert.

Nur aufgrund einer Detailkontrolle unter Berücksichtigung von Werkvertrag, effektiver Leistung (zB Ausmass) und Übereinstimmungsprüfung mit der Schlussrechnung kann festgestellt werden, ob der Unternehmer dasjenige in Rechnung stellt, was ihm zusteht oder mehr.

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