Das Streitpotential im Bauwesen ist immens. Einerseits mangelt es an klarem Baumanagement (Vergabe vor Abschluss der Planung und Projektierung) und andererseits wird von den Unternehmern ein „kreatives Nachtragsmanagement“ betrieben (billig Werkvertragsofferte, Erzielung der Rentabiliät durch das Nachtragswesen; nur einer von mehreren Offerenten erhält den „Auftrag“). Bei einzelnen Unternehmern geht es soweit, dass im Voraus für die nicht offerierten bzw. nicht im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen ein „Nachtrags-File“ eröffnet wird.
Dem Nachtragsmanagement des Bauherrn und seines Architekten oder Bauherrenberaters bei GU- oder TU-Werkverträgen kommt also besondere Bedeutung zu.
Literatur
- HÜRLIMANN ROLAND, Nachtragsmanagement für Unternehmer und Bauherren, Baurechtstagung 2003, 81 ff.
Judikatur
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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