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Darlehen / Kredite

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Konktrollprozesse

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Coronavirus, COVID-19, Darlehen, Kredite
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Bewirtschaftung und die Missbrauchsbekämpfung der ausstehenden Covid-19-Kredite hat das SECO in Zusammenarbeit mit den Banken und den Bürgschaftsgenossenschaften verschiedene Kontrollprozesse definiert und in den Ablaufprozess implementiert:

  • Kontrolle zum Unternehmen
    • Vorabprüfung durch Verknüpfung mit dem UID-Register
      • Nachweis der Existenz des antragstellenden Unternehmens
      • Check, dass sich das Unternehmen im Zeitpunkt der Antragsstellung nicht in Liquidation oder im Konkurs befand
  • Bankkontrolle des elektronischen Kreditantrages
    • Vollständigkeit der in der Kreditvereinbarung verlangten Erklärungen und Angaben
    • Unterschrift und Zeichnungsberechtigung
  • Kontrolle der Zentralstelle der Bürgschaftsorganisationen
    • Systematische Prüfung der Grundvoraussetzungen und der formellen Vollständigkeit der Gesuche
    • Aufdeckung von Mehrfachanträgen
    • Abgleich der Unternehmen in Janus mit den SECO-Hinweisen von Kantonspolizei und kantonalen Staatsanwaltschaften
  • Kontrolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)
    • Systematische Überprüfung sämtlicher gewährten Bürgschaften
    • Verknüpfung der Daten mit jenen der
      • gewährten Bürgschaften
      • Mehrwertsteuer (MWST)
      • Verrechnungssteuer (VSt)
    • Plausibilisierung
      • Gründungsdatum
      • (guter) Ruf des Unternehmens (Leumund bei Einzelunternehmen)
    • Prüfung, ob sich das Unternehmen in Konkurs, in einem Nachlassverfahren oder in Liquidation befindet
  • Meldungen des SECO
    • Weiterleitung von Auffälligkeiten durch das SECO an die betreffende Bürgschaftsorganisation.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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