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Darlehen / Kredite

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Vertragsrücktritt

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Darleiher ist zum Vertragsrücktritt (nicht Kündigung) zum Beispiel in folgenden Fällen berechtigt:

Im Gegensatz zur Kündigung (Auflösung ex nunc, von nun an) erfolgt beim Vertragsrücktritt eine Vertragsauflösung ex tunc, von Anfang an).

Beim Vertragsrücktritt werden also die Vertragsparteien, d.h. der Darleiher und der Borger, so gestellt als hätte es nie einen Darlehensvertrag gegeben: Alle Zahlungen werden rückabgewickelt:

  • Darlehensauszahlung
  • Zinszahlungen
  • Amortisationen
  • etc.

Ob und inwieweit zur Verlustvermeidung eine Verrechnung angezeigt ist, muss im individuell konkreten Einzelfalls beurteilt werden.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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