LAWINFO

Darlehen / Kredite

QR Code

Darlehenszweck / Zweckbindung

Rechtsgebiet:
Darlehen / Kredite
Stichworte:
Darlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich des Darlehenszwecks bzw. einer Zweckbindung ist folgendes zu beachten:

Grundsatz

  • Die Bezeichnung eines Darlehenszwecks ist fakultativ

Darlehenszweckabrede

  • Verwendungszweck-Abrede
    • Wird ein zwischen Darleiher und Borger die Verwendung des Darlehensbetrags vertraglich vereinbart, so darf das Darlehen nur für den verabredeten Zweck verwendet werden
    • Im Rahmen der Zweckbindungsabrede kann sich der Darleiher einen Vertragsrücktritt wegen Nichterfüllung des Darlehensvertrages durch den Borger vorbehalten
    • Weitere Bedingungen
      • Im Darlehensvertrag werden meistens als weitere Bedingungen Auszahlungsvoraussetzungen verabredet, wie:
        • Vorliegen eines gültigen Kaufvertrages
        • Abgegebene Grundbuchanmeldung des Verkäufers für den Erwerb des (Grundpfand-)Objektes
        • Aushändigung des Schuldbriefes vor Auszahlung des Grundpfandkredites
        • etc.
  • Rechtsnatur
    • Die Verwendungszweck-Abrede beinhaltet eine selbständige Nebenpflicht des Borgers
  • Anwendungsfälle

Zweckwidrige Verwendung

  • Zivilrechtliche Aspekte
    • Bei vereinbarungswidriger Verwendung kann der Darleiher nach OR 107 vorgehen
  • ev. strafrechtlicher Aspekt
    • eine zweckwidrige Verwendung des Darlehens kann eine strafbare Handlung (Veruntreuung) darstellen (vgl. StGB 138; NIGGLI MARCEL / RIEDO CHRISTOF, a.a.O., N 65 ff. zu StGB 138; BGE 124 IV 9, BGE 120 IV 117)

Literatur

  • SCHÄRER HEINZ / MAURENBRECHER BENEDIKT, BSK, OR I, N 18a zu OR 312
  • NIGGLI MARCEL / RIEDO CHRISTOF, BSK, Strafrecht II, N 65 ff. zu StGB 138
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.