Alternativen zur Kündigung sind:
Die Entlassung kann den Ruf des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Obwohl Personalabbau, persönliche Unverträglichkeiten uvm. Entlassungsmotiv sein können, weckt die Kündigung den Verdacht mangelnder Eignung oder ungenügender Leistungen. – Der Arbeitnehmer kann daher ein Interesse haben, dass nicht der Arbeitgeber, sondern er selber kündigt.
Umgang mit Schlechtleistern:
Öfters die „gelbe Karte“ statt die Kündigung!
Viele Führungskräfte scheuen sich, schwache Mitarbeiter abzumahnen.
Tipps: Zehn Regeln
- am Anfang: Ermahnung statt Kündigungsandrohung
- Rüge, sein Verhalten zu ändern, und Warnung vor ev. kündigungsrechtlichen Konsequenzen
- Dokumentieren, Beweise sichern und anhören (rechtl. Gehör)
- immer Verhältnismässigkeit beachten.
- zeitnahes Abmahnen ist gefordert.
- Dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten genau beschreiben.
- Abmahnung durch zunehmend durch hierarchisch höheres Kader.
- Kündigung androhen.
- Viele Pflichtverletzungen, viele Rügen!
- Gegendarstellung erlauben!
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsunfallEinleitung zu Arbeitsunfall / BerufsunfallAutoren:ArbeitsbestätigungEinleitung zur ArbeitsbestätigungAutoren:Arbeit auf AbrufEinleitung zur Arbeit auf AbrufAutoren:Personalabwerbung / KundenabwerbungEinleitung zu Personalabwerbung / Kundenab...Autoren:Befristeter ArbeitsvertragEinleitung zum befristeten ArbeitsvertragAutoren:SozialplanEinleitung zum Sozialplan
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht