Alternativen zur Kündigung sind:
Die Entlassung kann den Ruf des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Obwohl Personalabbau, persönliche Unverträglichkeiten uvm. Entlassungsmotiv sein können, weckt die Kündigung den Verdacht mangelnder Eignung oder ungenügender Leistungen. – Der Arbeitnehmer kann daher ein Interesse haben, dass nicht der Arbeitgeber, sondern er selber kündigt.
Umgang mit Schlechtleistern:
Öfters die „gelbe Karte“ statt die Kündigung!
Viele Führungskräfte scheuen sich, schwache Mitarbeiter abzumahnen.
Tipps: Zehn Regeln
- am Anfang: Ermahnung statt Kündigungsandrohung
- Rüge, sein Verhalten zu ändern, und Warnung vor ev. kündigungsrechtlichen Konsequenzen
- Dokumentieren, Beweise sichern und anhören (rechtl. Gehör)
- immer Verhältnismässigkeit beachten.
- zeitnahes Abmahnen ist gefordert.
- Dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten genau beschreiben.
- Abmahnung durch zunehmend durch hierarchisch höheres Kader.
- Kündigung androhen.
- Viele Pflichtverletzungen, viele Rügen!
- Gegendarstellung erlauben!
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