Grundsatz
Arbeitgeber muss Ferien frühzeitig festlegen.
Ankündigungsdauer
- In Lehre und Rechtsprechung umstritten
- 3 Monate als Richtgrösse
- Kurzfristige Ferienanordnung
- Arbeitnehmer braucht nicht zu akzeptieren
- Arbeitnehmer kann auf den Ferienbezug zu einem andern Zeitpunkt beharren
- Tipp
- Informelle Erledigung
- Gilt für Arbeitgeber-Ferienanordnungen wie für Arbeitnehmer-Ferienwünsche
- Informelle Erledigung
Praktische Abwicklung
- Einführung des Grundsatzes „First come, first serve“
- Arbeitgeberseitige Aufforderung zur Einreichung von Feriengesuchen vor Ferienphasen
- Ferienantragsformular des Arbeitnehmers
- Besprechung bei Terminkollisionen
- Abklärung der individuellen Verhältnisse und Motive beim Arbeitnehmer bzw. den mehreren Arbeitnehmern mit kollidierenden Ferienanliegen
- Individuelle Lösungssuche
- Bei Nichteinigung ermessensweise Prioritätensetzung und Ferienanordnung durch den Arbeitgeber.
Weiterführende Informationen
- Feriensperrzeiten
- Festlegung mit Vorteil im Arbeitsvertrag oder durch möglichst frühe Mitteilung an die Arbeitnehmer
- Ferienantragsformular
- Muster „Ferienantragsformular“
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