Grundsatz
Arbeitgeber muss Ferien frühzeitig festlegen.
Ankündigungsdauer
- In Lehre und Rechtsprechung umstritten
- 3 Monate als Richtgrösse
- Kurzfristige Ferienanordnung
- Arbeitnehmer braucht nicht zu akzeptieren
- Arbeitnehmer kann auf den Ferienbezug zu einem andern Zeitpunkt beharren
- Tipp
- Informelle Erledigung
- Gilt für Arbeitgeber-Ferienanordnungen wie für Arbeitnehmer-Ferienwünsche
- Informelle Erledigung
Praktische Abwicklung
- Einführung des Grundsatzes „First come, first serve“
- Arbeitgeberseitige Aufforderung zur Einreichung von Feriengesuchen vor Ferienphasen
- Ferienantragsformular des Arbeitnehmers
- Besprechung bei Terminkollisionen
- Abklärung der individuellen Verhältnisse und Motive beim Arbeitnehmer bzw. den mehreren Arbeitnehmern mit kollidierenden Ferienanliegen
- Individuelle Lösungssuche
- Bei Nichteinigung ermessensweise Prioritätensetzung und Ferienanordnung durch den Arbeitgeber.
Weiterführende Informationen
- Feriensperrzeiten
- Festlegung mit Vorteil im Arbeitsvertrag oder durch möglichst frühe Mitteilung an die Arbeitnehmer
- Ferienantragsformular
- Muster „Ferienantragsformular“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.