LAWINFO

Ferienanspruch

QR Code

Gegenseitige Rücksichtnahme

Rechtsgebiet:
Ferienanspruch
Stichworte:
Ferienanspruch, Ferienrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

  • Der Arbeitgeber sollte bei der Ferienfestlegung soweit möglich die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen.
  • Ferienplan:
    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirken bei der Aufstellung des Ferienplans in der Regel zusammen
      • im betrieblichen Alltag üblich
      • nur so lassen sich vernünftige Lösungen finden
    • Interessenabwägung
      • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen
      • Berücksichtigung der beiderseitigen Bedürfnisse
    • Ferien während der Kündigungsfrist

Arbeitsklima / Chemie

  • Bei stimmender „Chemie“ werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Problemlösungen für den Ferienbezug suchen und in der Regel auch finden!
  • Schikaniert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – grundlos oder weil er ihn zum Stellenwechsel provozieren will – oder sucht der Arbeitnehmer mit seinem Chef den Machtkampf, so dürfte der Streit über den Ferienbezug nur einer von mehreren „Kriegsschauplätzen“ sein und das Arbeitsverhältnis auf kurz oder lang in die Brüche gehen;
    vgl. BGE 4C.270/1999 sowie Kasuistik zur fristlosen Kündigung.

Branche / Funktion

  • Die Ferienbezugsfrage ist je nach Branche unterschiedlich brisant.
  • Bei Bürojobs kann Arbeit auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden und das Ferienanliegen des betreffenden Arbeitnehmers in aller Regel berücksichtigt werden.
  • Anders ist es da, wo der Arbeitgeber seine Leistungsmittel wegen Fehlens des Arbeitnehmers einstellen müsste (Produktionsmaschine mangels Maschinist, Nutzfahrzeug mangels Chauffeur etc.); hier kommt der Arbeitgeber nicht um einen unpopulären Entscheid herum.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.