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Gesamteigentum

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Einleitung zum Gesamteigentum

Rechtsgebiet:
Gesamteigentum
Stichworte:
Eigentum, Gemeinschaftliches Eigentum, Gesamteigentum, Gesamthandverhältnis, Miteigentum, Organisationsform
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Gesamteigentum wird unterschieden in „Gesamteigentum im weiteren Sinne“ (i.w.S.) und in „Gesamteigentum im engeren Sinne“ (i.e.S.).

Gesamteigentum i.w.S. umfasst das Miteigentum und das Gesamteigentum i.e.S., welches Gegenstand dieser Website bildet.

Gesamteigentum i.e.S. setzt immer ein Gesamthandverhältnis voraus.

Das Gesamthandverhältnis ist die Organisationsform für Gesamteigentum. Diese Organisationsformen sind:

  • Güterstand der Gütergemeinschaft
  • Gemeinderschaft
  • Erbengemeinschaft
  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Allen diesen Organisationformen ist eigen, dass sie personenbezogen sind und daher ein Gesellschafterwechsel nicht ohne weiteres möglich ist. Diese Personenbezogenheit geht beim Gesamteigentum soweit, dass auch die Nutzung gemeinschaftlich ist; daher wird in der Praxis auch von „Eigentum zur gesamten Hand“ gesprochen. Für Individualnutzungen sind mit den nutzenden Gesellschaftern Rechtsgeschäfte wie mit Dritten zu schliessen (Mietvertrag, Pachtvertrag, Gebrauchsleihe etc.).

Überblick zum Gesamteigentum

Gemeinschaftliches Eigentum

  • Gemeinschaftliches Eigentum
    • Merkmale und Typen gemeinschaftlichen Eigentums
    • Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum
    • Schema gemeinschaftliches Eigentum
    • Miteigentums-Vermutung
    • Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer

Allgemeines zum Gesamteigentum

Arten des Gesamteigentums

Merkmale des Gesamteigentums

Entstehung des Gesamteigentums

  • Entstehung des Gesamteigentums
    • Personenrechtliche Gemeinschaft als Voraussetzung
    • Numerus clausus der Gemeinschaftsverhältnisse
    • Entstehung des Gesamthandverhältnisses
    • Entstehungszeitpunkt des Gesamthandverhältnisses

Subjekte und Subjektwechsel

Gesamteigentumsobjekte

Rechtsausübung

Verfügung über Gesamteigentumsobjekt

Verfügung über Gesamthandanteil

Aufhebung des Gesamteigentums

Auseinandersetzungsverfahren

  • Auseinandersetzungsverfahren
    • Rechtsgrundlage
    • Liquidatoren
    • Auseinandersetzungs-vereinbarung
    • Gerichtliche Auseinandersetzung
    • Amtliche bzw. zwangsvollstreckungs-rechtliche Auseinandersetzung

Fazit Gesamteigentum

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