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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Gründungsakt

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gründungsakt ist ein Formalprozess. Es soll sichergestellt werden, dass die zu gründende GmbH

  • in allen Teilen den gesetzlichen Anforderungen genügt;
  • die eigene Rechtspersönlichkeit erlangen kann und darf.

Die Gesellschaft wird gemäss OR 777 gegründet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde

  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen erklären
  • die Statuten festlegen
  • ggf. die Organe bestellen
  • die Stammanteile zeichnen und feststellen,
    • 1. dass sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind
    • 2. dass die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen
    • 3. dass die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Leistung der Einlagen erfüllt sind.

Detailinformationen zum Gründungsakt

» Gründungsbelege

» Gründungsversammlung

» Bargründung

» Qualifizierte Gründung

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