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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Gründungsakt

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Gründungsakt ist ein Formalprozess. Es soll sichergestellt werden, dass die zu gründende GmbH

  • in allen Teilen den gesetzlichen Anforderungen genügt;
  • die eigene Rechtspersönlichkeit erlangen kann und darf.

Die Gesellschaft wird gemäss OR 777 gegründet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde

  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen erklären
  • die Statuten festlegen
  • ggf. die Organe bestellen
  • die Stammanteile zeichnen und feststellen,
    • 1. dass sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind
    • 2. dass die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen
    • 3. dass die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Leistung der Einlagen erfüllt sind.

Detailinformationen zum Gründungsakt

» Gründungsbelege

» Gründungsversammlung

» Bargründung

» Qualifizierte Gründung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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