Die Kapitalherabsetzung ist die Reduktion der Stammkapital-Ziffer.
Kapitalherabsetzungsmotive:
Besitzt die GmbH nicht mehr benötigte Mittel oder ist sie in einer Sanierungslage, so stellt sich die Frage nach einer Kapitalherabsetzung. Bei einer Kapitalherabsetzung ist stets zu gewährleisten, dass keine Gläubiger benachteiligt werden.
Kapitalherabsetzungsarten:
Der Gesetzgeber differenziert folgende Kapitalherabsetzungs-Varianten:
» Kapitalherabsetzung mit Mittelabfluss
(auch Konstitutive Kapitalherabsetzung, vgl. OR 732)
» Kapitalherabsetzung ohne Mittelabfluss
(auch Deklaratorische Kapitalherabsetzung, vgl. OR 735)
» Kapitalherabsetzung mit Mittelzufluss
(auch Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Wiedererhöhung)
Handelsregisteranmeldung
Zur Anmeldung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister sind folgende Unterlagen einzureichen (vgl. HRegV 84):
- Handelsregisteranmeldung
- Öffentliche Urkunde 1 (Kapitalherabsetzungsbeschluss [Grundsatz- und Durchführungsbeschluss])
- Öffentliche Urkunde 2 (Feststellungsbeschluss)
- Fassung der geänderten Statuten
- Revisionsbericht
- Vollständigkeitsbericht der Geschäftsführer
- Schuldenruf-Nachweis
- Bescheinigung der Revisionsstelle
Gesetzliche Grundlage der Kapitalherabsetzung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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