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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Kapitalherabsetzung

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kapitalherabsetzung ist die Reduktion der Stammkapital-Ziffer.

Kapitalherabsetzungsmotive:

Besitzt die GmbH nicht mehr benötigte Mittel oder ist sie in einer Sanierungslage, so stellt sich die Frage nach einer Kapitalherabsetzung. Bei einer Kapitalherabsetzung ist stets zu gewährleisten, dass keine Gläubiger benachteiligt werden.

Kapitalherabsetzungsarten:

Der Gesetzgeber differenziert folgende Kapitalherabsetzungs-Varianten:

» Kapitalherabsetzung mit Mittelabfluss
(auch Konstitutive Kapitalherabsetzung, vgl. OR 732)

» Kapitalherabsetzung ohne Mittelabfluss
(auch Deklaratorische Kapitalherabsetzung, vgl. OR 735)

» Kapitalherabsetzung mit Mittelzufluss
(auch Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Wiedererhöhung)

Handelsregisteranmeldung

Zur Anmeldung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister sind folgende Unterlagen einzureichen (vgl. HRegV 84):

  • Handelsregisteranmeldung
  • Öffentliche Urkunde 1 (Kapitalherabsetzungsbeschluss [Grundsatz- und Durchführungsbeschluss])
  • Öffentliche Urkunde 2 (Feststellungsbeschluss)
  • Fassung der geänderten Statuten
  • Revisionsbericht
  • Vollständigkeitsbericht der Geschäftsführer
  • Schuldenruf-Nachweis
  • Bescheinigung der Revisionsstelle

Weiterführende Informationen

» Erwerb eigener Stammanteile

» Stammanteilrückkauf

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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