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Hypothekarkredit

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Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Verbürgung von Hypothekarkrediten bei knapp deckender Sicherheit

Arten von Bürgschaftsgenossenschaften

  • Hypothekarbürgschaftsgenossenschaften
  • Amtsbürgschaftsgenossenschaften
  • Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaften
  • Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften
  • Bankeigene Bürgschaftsgenossenschaften

Motive

  • Sicherheitenergänzung, wenn die 2. Hypothek – welche für Deckungen bis 90 % des Verkehrswertes eingesetzt wird – nicht ausreicht, zugunsten der kreditierenden Bank

Funktion

  • Risikoreduktion für Bank und Möglichkeit, dem Kreditnehmer bessere Konditionen zu bieten

Grundlagen / Unterlagen

  • Gesuch
  • Persönliche Schuldnerangaben
  • Liste der Einkommensverhältnisse
    • a. für Tragbarkeitsberechnung
    • Anwendung der Faustregel, wonach der Kreditnehmer nicht mehr als 30 %, maximal 40 % seines Lohneinkommens für Hypothekarzinsen und Amortisationen aufwenden sollte
  • Immobilien-Bewertung

Gesuchsprüfung

  • Leumund des pot. Kreditnehmers
  • Tragbarkeit

Zusatzabsicherung

  • Todesfall-Risikoversicherung (Lebensversicherung)
  • weitere Sicherheiten

Bereitstellung Hypothekarzinsen und Amortisationen

  • Einzahlung der Monatsbetreffnisse auf ein spezielles Konto
  • Aeufnung soll Verfügbarkeit der Mittel sicherstellen

Ev. Anforderungen

  • Hinterlage eines Garantiebetrages bei der Bürgschaftsgenossenschaft

Dauer

Amortisationspflicht

  • Direkte Amortisation
    • Hypothek ist innert der Bürgschaftslaufzeit (max. 20 Jahre) mit minimal 5 % der anfänglichen Schuldsumme pro Jahr zu amortisieren
  • Indirekte Amortisation
    • Anstelle der Direktamortisation kann auch verabredet werden, dass der Hypothekarschuldner zur Aeufnung der meist steuerbegünstigten Vorsorge über die 3. Säule Gebrauch macht
    • Das Konstrukt der Indirektamortisation ist individuell aufzusetzen

Konditionen

  • Prämie von 0,25 % p.a. bis 0,5 % p.a. auf der verbürgten Summe

Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers / Bürgschaftsnehmers

  • Individuelle Prüfung und Beurteilung des Mehrparteienverhältnisses

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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