Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zu Hypothekar-Kredit / Hypotheken » Kreditgewährungs-Prozess » Eigenheim-Finanzierung » Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften
Definition
- Verbürgung von Hypothekarkrediten bei knapp deckender Sicherheit
Arten von Bürgschaftsgenossenschaften
- Hypothekarbürgschaftsgenossenschaften
- Amtsbürgschaftsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaften
- Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften
- Bankeigene Bürgschaftsgenossenschaften
Motive
- Sicherheitenergänzung, wenn die 2. Hypothek – welche für Deckungen bis 90 % des Verkehrswertes eingesetzt wird – nicht ausreicht, zugunsten der kreditierenden Bank
Funktion
- Risikoreduktion für Bank und Möglichkeit, dem Kreditnehmer bessere Konditionen zu bieten
Grundlagen / Unterlagen
- Gesuch
- Persönliche Schuldnerangaben
- Liste der Einkommensverhältnisse
- a. für Tragbarkeitsberechnung
- Anwendung der Faustregel, wonach der Kreditnehmer nicht mehr als 30 %, maximal 40 % seines Lohneinkommens für Hypothekarzinsen und Amortisationen aufwenden sollte
- Immobilien-Bewertung
Gesuchsprüfung
- Leumund des pot. Kreditnehmers
- Tragbarkeit
Zusatzabsicherung
- Todesfall-Risikoversicherung (Lebensversicherung)
- weitere Sicherheiten
Bereitstellung Hypothekarzinsen und Amortisationen
- Einzahlung der Monatsbetreffnisse auf ein spezielles Konto
- Aeufnung soll Verfügbarkeit der Mittel sicherstellen
Ev. Anforderungen
- Hinterlage eines Garantiebetrages bei der Bürgschaftsgenossenschaft
Dauer
- 20 Jahre aufgrund des Bürgschaftsrechts
- Bürgschaft
Amortisationspflicht
- Direkte Amortisation
- Hypothek ist innert der Bürgschaftslaufzeit (max. 20 Jahre) mit minimal 5 % der anfänglichen Schuldsumme pro Jahr zu amortisieren
- Indirekte Amortisation
- Anstelle der Direktamortisation kann auch verabredet werden, dass der Hypothekarschuldner zur Aeufnung der meist steuerbegünstigten Vorsorge über die 3. Säule Gebrauch macht
- Das Konstrukt der Indirektamortisation ist individuell aufzusetzen
Konditionen
- Prämie von 0,25 % p.a. bis 0,5 % p.a. auf der verbürgten Summe
Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers / Bürgschaftsnehmers
- Individuelle Prüfung und Beurteilung des Mehrparteienverhältnisses
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren: