Einleitung
Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen erfolgt beim Bund und in den Kantonen sehr unterschiedlich.
Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Veräusserung von Liegenschaften anstelle der Einkommens- bzw. Ertragssteuer auf Grundstücksgewinnen erhoben.
Für die Besteuerung der Grundstückgewinne lässt StHG 12 folgende zwei Systeme zu, nämlich:
Die Handhabung der Systeme ist zudem sachbezogen unterschiedlich:
- Unterschiedliche Besteuerung nach Art des Grundstückgewinns
- Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens
- Gewerbsmässigkeit
- Gewinne aus Geschäftsimmobilien + gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel
- Gewinn auf Grundstücken des Privatvermögens
- Bund
- Kantone
- Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens
- Subjekt- und Objektsteuer
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen
Weiter folgt eine Information mittels
- Tabelle Grundstückgewinnsteuerung durch Bund + Kantone.