Einleitung
Die steuerliche Behandlung von Grundstückgewinnen erfolgt beim Bund und in den Kantonen sehr unterschiedlich.
Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Veräusserung von Liegenschaften anstelle der Einkommens- bzw. Ertragssteuer auf Grundstücksgewinnen erhoben.
Für die Besteuerung der Grundstückgewinne lässt StHG 12 folgende zwei Systeme zu, nämlich:
Die Handhabung der Systeme ist zudem sachbezogen unterschiedlich:
- Unterschiedliche Besteuerung nach Art des Grundstückgewinns
- Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens
- Gewerbsmässigkeit
- Gewinne aus Geschäftsimmobilien + gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel
- Gewinn auf Grundstücken des Privatvermögens
- Bund
- Kantone
- Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens
- Subjekt- und Objektsteuer
- Grundstücke
- Bewegliche Sachen
Weiter folgt eine Information mittels
- Tabelle Grundstückgewinnsteuerung durch Bund + Kantone.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Besteuerung SelbständigerwerbendeEinleitung zur Besteuerung für Selbständig...Autoren:QuellensteuernEinleitung zu Quellensteuern in der SchweizAutoren:Grundsteuern SchweizEinleitung zu Grundsteuern in der SchweizAutoren:DoppelbesteuerungsabkommenEinleitung zu Doppelbesteuerungsabkommen d...Autoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:VerrechnungssteuernEinleitung zu Verrechnungssteuern
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht