Bank und Kunde müssen sich zwangsläufig mit der Hypothekenmodell-Wahl befassen. Grundlage bilden:
- Massgeblichkeit Kundenprofil
- Aktuelles Zinsniveau
- Risikoverminderung
- Laufzeitenstaffelung
- zB Staffelung von Festhypotheken
- Vermeidung der Fälligkeit des ganzen Fremdfinanzierungsvolumens in einer u.U. ungünstigen Zinsphase
- Produkte-Mix anderer Hypotheken-Arten
- Produkte-Kombination zur Verteilung des Zinsänderungsrisikos
- zB 1. Rang als Festhypothek und 2. Rang als variable Hypothek (Möglichkeit zur Rückzahlung oder zur Vorsorge mittels indirekter Amortisation)
- zB 1. Rang als Festhypothek und 2. Rang als Liborhypothek
- zB 2 Festhypotheken, einmal auf 10 Jahre (zB 1. Rang) und einmal auf 5 Jahre (zB 2. Rang)
- usw.
- Produkte-Kombination zur Verteilung des Zinsänderungsrisikos
- Laufzeitenstaffelung
Der Entscheid für das Hypothekarmodell bzw. eine Kombination der einzelnen Hypotheken-Typen ist schwierig. Als Kreditnehmer von langfristigen Hypotheken wird man über die ganze Dauer immer wieder von einem Wechselbad von Erfolgs- und Misserfolgs-Gefühlen gequält, wenn die Zinsen zwischendurch über den vereinbarten Zins steigen oder wieder darunter fallen. Man darf aber den Vorteil nicht vergessen, dass für die ganze Dauer eine Budgetklarheit herrscht und, dass das echte Problem erst dann folgt, wenn die Hypothek nach gestiegenen Zinsen zu erneuern ist.
Wer keinen Entscheid treffen will, lässt den Zins am besten mittels „variabler Hypothek“ vom Markt bestimmen; dies ist auch eine Methode, vor allem bei tendenziell fallenden Zinsen besteht zudem immer noch die Möglichkeit, in einem gut scheinenden Moment eine Festhypothek oder Liborhypothek zu schliessen
Ist die Auswahl des Hypothekarmodells getroffen, kann die Bank erstellen:
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.