Form, Inhalt und Zuständigkeiten sind bei den einzelnen Banken verschieden.
Die Banken haben ein auf Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Fragestellungen angelegtes Formularwesen, dem sich die Gesuchsteller zu entwerfen haben. – Der Kreditgewährungsprozess muss den Bedürfnissen der Compliance, der Buchführung, der Rechnungslegung, des Risk-Managements und des Reportings, auch gegenüber der Aufsicht (finma), Rechnung tragen.