Kreditverträge beinhalten meistens quantitative und qualitative Verpflichtungen des Kreditnehmers, d.h. sogenannte
Kreditgeber wollen sich unterjährig über die Entwicklung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen informiert halten. Hiefür verlangen sie ein regelmässiges, je nach Schuldner quartalsweises oder gar monatliches, Reporting (Berichtswesen).
Financial Covenants
Bei den Financial Covenants sind folgende Regelungen anzutreffen:
- Einhaltung von Bilanzrelationen
- Einhaltung von Ergebnisverhältnissen
- Aufwand und Ertrag
- Cash Flow
- usw.
- Kennzahlen im Zusammenhang mit der Kapitaldienstfähigkeit
- Zinsendienstfähigkeit
- Kreditrückzahlungsfähigkeit
Non-financial Covenants
Bei den Non-financial Covenants sind folgende Klauseln anzutreffen:
- Events of Default-Klausel
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Kreditvertragsauflösung bei Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung des Kreditvertrages
- Verletzung von Representations and Warranties
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Kreditvertragsauflösung bei Vertragsverletzungen
- Negative Pledge-Klausel
- Kreditnehmerverpflichtung, künftigen Gläubigern keine Sicherheiten oder bisherigen Kreditgebern auch gleichwertige Sicherheiten anzubieten
- Pari-passu-Klausel
- Gleichrangverpflichtung bei Blankokrediten für gegenwärtige und künftige Gläubiger
- Cross-Default-Klausel
- Vertragsauflösung, wenn Kreditnehmer in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig geworden ist
- Increased Costs-Klausel
- Ueberbindung von Mehrkosten aus zB Aenderung der regulatorischen Rahmenbedingungen
- Change of ownership-Klausel
- Kündigungsrecht bei neuem, unbeliebtem Aktionär o.ä.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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