Kreditverträge beinhalten meistens quantitative und qualitative Verpflichtungen des Kreditnehmers, d.h. sogenannte
Kreditgeber wollen sich unterjährig über die Entwicklung bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen informiert halten. Hiefür verlangen sie ein regelmässiges, je nach Schuldner quartalsweises oder gar monatliches, Reporting (Berichtswesen).
Financial Covenants
Bei den Financial Covenants sind folgende Regelungen anzutreffen:
- Einhaltung von Bilanzrelationen
- Einhaltung von Ergebnisverhältnissen
- Aufwand und Ertrag
- Cash Flow
- usw.
- Kennzahlen im Zusammenhang mit der Kapitaldienstfähigkeit
- Zinsendienstfähigkeit
- Kreditrückzahlungsfähigkeit
Non-financial Covenants
Bei den Non-financial Covenants sind folgende Klauseln anzutreffen:
- Events of Default-Klausel
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Kreditvertragsauflösung bei Vertragsverletzungen
- Nichterfüllung des Kreditvertrages
- Verletzung von Representations and Warranties
- Recht des Kreditgebers zur sofortigen Kreditvertragsauflösung bei Vertragsverletzungen
- Negative Pledge-Klausel
- Kreditnehmerverpflichtung, künftigen Gläubigern keine Sicherheiten oder bisherigen Kreditgebern auch gleichwertige Sicherheiten anzubieten
- Pari-passu-Klausel
- Gleichrangverpflichtung bei Blankokrediten für gegenwärtige und künftige Gläubiger
- Cross-Default-Klausel
- Vertragsauflösung, wenn Kreditnehmer in einem anderen Vertragsverhältnis vertragsbrüchig geworden ist
- Increased Costs-Klausel
- Ueberbindung von Mehrkosten aus zB Aenderung der regulatorischen Rahmenbedingungen
- Change of ownership-Klausel
- Kündigungsrecht bei neuem, unbeliebtem Aktionär o.ä.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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