LAWINFO

Hypothekarkredit

QR Code

Konti / Giroüberweisungen

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konti 

Für gewöhnlich werden bei Hypothekarkrediten folgende Konti unterhalten:

  • Hypothek für Eigenheim
    • Hypothekarkreditkonto
      • Kontobewegungen
  • Kontokorrentkonto
    • zur monatlichen Äufnung der für den Zinsen- und Amortisations-Dienst notwendigen Mittel aus dem Einkommen des Hypothekarkreditnehmers (mittels Dauerauftrag, zB ab seinem Salärkonto)
    • Hypothek für Kapitalanlageobjekt
      • Hypothekarkreditkonto
        • Kontobewegungen
  • Mietzinskonto
    • Zahlkoordinate für die Mieter des Hypothekarschuldners
    • Verwendung der eingegangenen Mittel für den Zinsen- und Amortisations-Dienst
    • Je nach Bank:
      • (stille) Zession der Mietzinsforderungen
        • Notifikation der Zession an die Mieter nur bei Zahlungsunfähigkeit

Grundlage des Kontokorrents ist in der Regel ein Kontokorrentvertrag.

Giroüberweisungen 

Der Zahlungsverkehr erfolgt über bargeldlose Giroüberweisungen. Basis für die Giroüberweisungen bildet in der Regel ein sog. „Girovertrag“.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.