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Hypothekarkredit

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Konti / Giroüberweisungen

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konti 

Für gewöhnlich werden bei Hypothekarkrediten folgende Konti unterhalten:

  • Hypothek für Eigenheim
    • Hypothekarkreditkonto
      • Kontobewegungen
  • Kontokorrentkonto
    • zur monatlichen Äufnung der für den Zinsen- und Amortisations-Dienst notwendigen Mittel aus dem Einkommen des Hypothekarkreditnehmers (mittels Dauerauftrag, zB ab seinem Salärkonto)
    • Hypothek für Kapitalanlageobjekt
      • Hypothekarkreditkonto
        • Kontobewegungen
  • Mietzinskonto
    • Zahlkoordinate für die Mieter des Hypothekarschuldners
    • Verwendung der eingegangenen Mittel für den Zinsen- und Amortisations-Dienst
    • Je nach Bank:
      • (stille) Zession der Mietzinsforderungen
        • Notifikation der Zession an die Mieter nur bei Zahlungsunfähigkeit

Grundlage des Kontokorrents ist in der Regel ein Kontokorrentvertrag.

Giroüberweisungen 

Der Zahlungsverkehr erfolgt über bargeldlose Giroüberweisungen. Basis für die Giroüberweisungen bildet in der Regel ein sog. „Girovertrag“.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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