Konti
Für gewöhnlich werden bei Hypothekarkrediten folgende Konti unterhalten:
- Hypothek für Eigenheim
- Hypothekarkreditkonto
- Kontobewegungen
- Belastung Hypothekarkreditforderung
- Belastung Zinsen und Gutschrift Zinszahlungen
- Gutschrift der Amortisationszahlungen
- Kontobewegungen
- Hypothekarkreditkonto
- Kontokorrentkonto
- zur monatlichen Äufnung der für den Zinsen- und Amortisations-Dienst notwendigen Mittel aus dem Einkommen des Hypothekarkreditnehmers (mittels Dauerauftrag, zB ab seinem Salärkonto)
- Hypothek für Kapitalanlageobjekt
- Hypothekarkreditkonto
- Kontobewegungen
- Belastung Hypothekarkreditforderung
- Belastung Zinsen und Gutschrift Zinszahlungen
- Gutschrift der Amortisationszahlungen
- Kontobewegungen
- Hypothekarkreditkonto
- Mietzinskonto
- Zahlkoordinate für die Mieter des Hypothekarschuldners
- Verwendung der eingegangenen Mittel für den Zinsen- und Amortisations-Dienst
- Je nach Bank:
- (stille) Zession der Mietzinsforderungen
- Notifikation der Zession an die Mieter nur bei Zahlungsunfähigkeit
- (stille) Zession der Mietzinsforderungen
Grundlage des Kontokorrents ist in der Regel ein Kontokorrentvertrag.
Giroüberweisungen
Der Zahlungsverkehr erfolgt über bargeldlose Giroüberweisungen. Basis für die Giroüberweisungen bildet in der Regel ein sog. „Girovertrag“.
Weiterführende Informationen
- Anweisung | anweisung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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