Usanz
- 20 % des Kaufpreises aus Eigenmitteln
- Belehnung daher um ca. 80 % des Immobilienverkehrswertes
- Banken lassen die zu finanzierende Immobilie in der Regel intern und extern bewerten oder den Kaufpreis zumindest plausibilisieren
- Resultiert eine Differenz zwischen der bankseitigen Immobilienschätzung und dem effektiven Kaufpreis, muss diese der Kreditnehmer aus eigenen Mitteln begleichen
Regulatorisches Minimum
- 10 % aus (echten) Eigenmitteln
- Eigenmittelmassnahme (seit 01.07.2012)
- Ersparnisse
- Andere liquide Vermögenswerte
- Gelder der 3. Säule
- Ziele
- „Vorsorge-Schonung“ der 2. Säule und Vermeidung von künftigen Rentenkürzungen
- Nachhaltige Tragbarkeit
- Folgen / Alternativen
- Längeres Eigenmittelansparen
- Ausweichen auf günstigere Immobilien
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