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Hypothekarkredit

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Wohneigentumstragbarkeit

Rechtsgebiet:
Hypothekarkredit
Stichworte:
Hypothekarkredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Goldene Finanzierungsregel

  • Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass die Wohnkosten bei einem Immobilienerwerb aus Tragbarkeitsgründen nicht mehr als 25 % – 30 % des Einkommens betragen sollte.
  • Gegenstand der Tragbarkeitsregel
    • Hypothekarzins
      • Annahme nach Vorsichtsprinzip: 5 % p.a.
    • Amortisation
      • Annahme: 1 % der Hypothekarsumme
      • Grund für dieses Quantitativ: kalkulatorische Lebensdauer eines Gebäudes: 100 Jahre; nach 100 Jahren sollte Gebäude amortisiert und abbezahlt sein
    • Unterhalts- und Nebenkosten
      • 1 % auf dem Liegenschaftenwert

Beachtung dieser Eigenheimfinanzierungsregeln

  • Angesichts der Tiefzinsphase sollte eher vom worst case (Zinserhöhungen) und nicht vom best case ausgegangen werden.
  • Das Haus soll nicht zur „Hypothek“ werden!

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