Goldene Finanzierungsregel
- Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass die Wohnkosten bei einem Immobilienerwerb aus Tragbarkeitsgründen nicht mehr als 25 % – 30 % des Einkommens betragen sollte.
- Gegenstand der Tragbarkeitsregel
- Hypothekarzins
- Annahme nach Vorsichtsprinzip: 5 % p.a.
- Amortisation
- Annahme: 1 % der Hypothekarsumme
- Grund für dieses Quantitativ: kalkulatorische Lebensdauer eines Gebäudes: 100 Jahre; nach 100 Jahren sollte Gebäude amortisiert und abbezahlt sein
- Unterhalts- und Nebenkosten
- 1 % auf dem Liegenschaftenwert
- Hypothekarzins
Beachtung dieser Eigenheimfinanzierungsregeln
- Angesichts der Tiefzinsphase sollte eher vom worst case (Zinserhöhungen) und nicht vom best case ausgegangen werden.
- Das Haus soll nicht zur „Hypothek“ werden!
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