Checkliste:
Immobilienübertragung lebzeitig ohne Begünstigung / Kaufvertrag
Öffentliche Beurkundung
Kaufvertrag
- Parteien
- Verkäufer
- Käufer
- Verkaufsversprechen
- Grundstück (Leistung)
- Liegenschaftenbeschrieb
- Planangaben
- Anmerkungen
- Vormerkungen
- Dienstbarkeiten / Grundlasten
- Grundpfandrechte
- Bemerkungen
- Kaufpreis (Gegenleistung)
- Tilgung
- Schuldübernahme
- ev. Forderungen des Käufers aus
- Einbauten
- Pflege
- ev. Kapitalwerte von Vorbehaltsnutzungen wie
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- ev. Verkäuferdarlehen
- Restzahlung
- Tilgung
- Weitere Bestimmungen
- Eigentumsübertragung
- Besitzesantritt (Übergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr)
- Ausseramtliche Abrechnung
- Gewährleistung
- Notariats- und Grundbuchgebühren
- ev. Handänderungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Versicherungen
- Zusicherung Miet- und Pachtfreiheit
- ev. Vorbehaltsnutzungen wie
- Nutzniessung
- Wohnrecht
- ev. Verzinsungs- und Zahlungsbestimmungen des Verkäuferdarlehens
- Berechnung Durchschnittswert (= Kaufpreis) von 2 Immobilien-Schätzungen durch Immobilien-Schätzer
- Ort, Datum
- Partei-Unterschriften
- ev. mit-vorbehaltsnutzungsberechtigter Ehepartner
- Beurkundungsformel
- Ort, Datum
- Unterschrift Notariat oder Notar
Vollzug
Nach Abschluss des Kaufvertrags sind für den Vollzug folgende Massnahmen zu beachten:
- Grundbuchanmeldung
- Anmeldung der Eigentumsübertragung
- Vorbehaltsnutzung
- Anmeldung Wohnrecht als Personal-Dienstbarkeit
- Anmeldung Nutzniessung als Personal-Dienstbarkeit
- Anmeldung der Grundpfandrechte für Refinanzierung
- ev. Handänderungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Deklaration
- Geltendmachung einer Ersatzbeschaffung (Achtung: Wenn Ersatzobjekt bekannt, unbedingt vor Ablauf der Rechtsmittelfrist der Einschätzungsverfügung geltend machen; Beraterbeizug empfehlenswert)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.