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Immobiliennachfolge

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Immobilienübertragung von Todes wegen

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Letzter (schweizerischer) Wohnsitz des Erblassers:
    • bestimmt anwendbares Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
    • Ausnahme: ausserkantonale Immobilien (Massgeblichkeit Belegenheitsort / ev. Steuerausscheidung)
  • Letzter (ausländischer) Wohnsitz des Erblassers:

Intestat-Erbfolge

Hat der Erblasser keine Verfügungen von Todes wegen (Testament und/oder Erbvertrag) hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge, die sog. „Intestaterbfolge“, ein.

» Intestat-Erbfolge

Testat-Erbfolge

Der Eigenheimbesitzer resp. elterliche Immobilieneigentümer hat sich für eine letztwillige Immobilienübertragung entschieden.

Notwendigkeit letztwilliger Anordnungen

Will ein Elternteil einem Nachkommen die Immobilie von Todes wegen zuweisen, muss er dies testamentarische oder erbvertragliche Begünstigung und/oder Teilungsanordnung anordnen:

Verfügungsform:

  • testamentarisch
  • erbvertraglich

Letztwillige Dispositionen:

» Erbeinsetzung

» Meistbegünstigung des Ehepartners / Nutzniessung nach ZGB 473

» Vor- und Nacherbschaft

» Vermächtnis

» Stockwerkeigentum

» Ausgleichungsanordnungen / Ausgleichungsdispens

» Teilungsbestimmung

» Strafklausel

» Testamentsvollstreckung

Erbvertrag:

» Einbindung der anderen Pflichtteilserben

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