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Immobiliennachfolge

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Stockwerkeigentum

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beseelt vom Familiengedanken sehen einzelne Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern die Chance, solche Wohnhäuser zum Familienhort ihrer Nachkommen zu machen.

Autonomie in der eigenen StWE-Wohnung

Den unterschiedlichen ästhetischen Neigungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten kann die Bildung von Stockwerkeigentum Rechnung tragen, indem den einzelnen Nachkommen je eine Stockwerkeinheit zugewiesen wird, wo sie – nur, aber immerhin – ihre „vier Wände“ der Stockwerkeinheit selber gestalten können.

Wohnungszuteilung

Sofern und soweit die Wohnungszuteilung nicht durch vorbestandene Nutzungen präjudiziert wird, sollte vorgängig abklärt werden oder eine testamentarische Auswahlordnung (Teilungsvorrecht) geschaffen werden, dass die Zuteilung weitgehend den Wünschen der Nachkommen gerecht wird.

Weiterführende Informationen

» Informationen zum Stockwerkeigentum

» Teilungsbestimmungen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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