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Immobiliennachfolge

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Stockwerkeigentum

Rechtsgebiet:
Immobiliennachfolge
Stichworte:
Immobiliennachfolge
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beseelt vom Familiengedanken sehen einzelne Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern die Chance, solche Wohnhäuser zum Familienhort ihrer Nachkommen zu machen.

Autonomie in der eigenen StWE-Wohnung

Den unterschiedlichen ästhetischen Neigungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten kann die Bildung von Stockwerkeigentum Rechnung tragen, indem den einzelnen Nachkommen je eine Stockwerkeinheit zugewiesen wird, wo sie – nur, aber immerhin – ihre „vier Wände“ der Stockwerkeinheit selber gestalten können.

Wohnungszuteilung

Sofern und soweit die Wohnungszuteilung nicht durch vorbestandene Nutzungen präjudiziert wird, sollte vorgängig abklärt werden oder eine testamentarische Auswahlordnung (Teilungsvorrecht) geschaffen werden, dass die Zuteilung weitgehend den Wünschen der Nachkommen gerecht wird.

Weiterführende Informationen

» Informationen zum Stockwerkeigentum

» Teilungsbestimmungen

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