Wie jeder Investor muss sich auch der Erwerber eines Eigenheims, von Kapitalanlage-, Management- oder Betreiberimmobilien aus dem Elternhaus überlegen, ob die Immobilie(n) in eigenem Namen und auf eigene persönliche Rechnung oder über eine Kapitalgesellschaft gehalten werden sollen.
Erwerb über Kapitalgesellschaft
Beim juristischen Rechtsträger stellen sich weiter – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Fragen:
- Inländische Gesellschaft
- Ausländische Gesellschaft
- Bestehende Gesellschaft
- Eine Gesellschaft pro Objekt
- Sitz-Allozierung ausserhalb des Belegenheitskantons?
Vor- und Nachteile
Vorteile des Einsatzes einer Kapitalgesellschaft sind:
- Aktien lassen sich besser vererben und Quotenbildung im Grundbuch Mehr- und Minderheitsbeteiligungen zu Gunsten dereinstiger Erben bilden
- Steuern
- Bewertungsanpassung
- Möglichkeit zu Abschreibungen und zur Bildung von Reserven
- Verlustverrechnung
- Eigene Mietzinsfestlegung, wenn auch at arm’s length
- MWST-Optierung, sofern und soweit die Voraussetzungen gegeben sind
- Wohnsitzverlegung des wirtschaftlich Berechtigten ohne Steuerausscheidung
Nachteil bildet die wenn auch reduzierte „wirtschaftliche Doppelbesteuerung“.
Weiterführende Informationen
» Besteuerung von Immobilien in der Schweiz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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