Ehe | Konkubinat | ||
---|---|---|---|
Persönliche Gesichtspunkte | Religion | Wertung | Wertung |
Wertvorstellungen | Wertung | Wertung | |
Romantik | Wertung | Wertung | |
Rechtliche Grundlagen | Strafrechtliche Folgen für Unverheiratete | — | Weggefallen |
Gegenseitige Beistandspflicht | Ja | Keine | |
Gegenseitiges Beistandsrecht | Ja
Ehegatte erhält ärztliche Auskunft und Zutritt zu Spital |
Nein
Konkubinatspartner erhalten keine ärztliche Auskunft und kein Zutritt zum Spital; daher: schriftliche Erklärung notwendig |
|
Beurteilung von Streitfällen | Ehe- und Ehegüterrecht; ev. alle andere Rechtstitel |
|
|
Gemeinsame Kinder | Name | Gemeinsamer Familienname | Familienname der Mutter |
Bürgerrecht | Wenn ein Elternteil Schweizer, Kind Schweizer Bürgerrecht | Seit 1.1.2000: Kind einer unverheirateten Ausländerin: Schweizer Bürgerecht, wenn Kindsvater
|
|
Sorgerecht | Gemeinsames Sorgerecht | Gemeinsames Sorgerecht, wenn:
|
|
Ausländer- fragen |
Familiennachzug | Gesuch um Familiennachzug | Kein Familiennachzug |
Niederlassung | Nach 5 Jahren Ehe: Anspruch auf Niederlassung (C-Bewilligung) | Keine Niederlassungs- vorteile |
|
Schweizer Bürgerrecht | Nach 3 Jahren Ehe + 5 Jahren Aufenthalt in CH: erleichterte Einbürgerung | Keine Einbürgerungs- vorteile |
|
Steuern | Einkommens- und Vermögens-steuer | Gemeinsame Besteuerung (Progressionsnachteile bei Steuertarifen) | Einzelbesteuerung (Progressionsvorteil bei Steuer |
Erbschafts- und Schenkungs-steuer | Je nach Kanton, oft Steuerbefreiung oder niedriger Steuertarif infolge Ehegatten-stellung | Je nach Kanton, Steuerfreibetrag in bestimmter Höhe, für den Rest jedoch oft höchster Tarifsatz (wie für Nichtverwandte) | |
Sozialhilfe | Ja (Familienbudget) | Noch nicht gefestigtes Konkubinat: Nein | |
Stabiles Konkubinat (5 Jahre Dauer oder gemeinsame Kinder): Ja (Praxis der Sozialbehörden) | |||
Erbrecht | Ehegatte hat Erbanspruch, pflichtteilsgeschützt | Konkubinatspartner hat weder Erb- noch Pflichtteilsanspruch.
Für letztwillige Begünstigung ist ein TESTAMENT oder ein ERBVERTRAG notwendig! Oft sind Pflichtteile Dritter (Eltern, Kinder aus anderer Ehe) zu beachten. |
|
Vorsorge | AHV-Rente | Tiefere Rente als Konkubinatspaare (Ehegattenrechte / Plafonierung auf 150%));
Anspruch auf Witwen-/Witwer-Rente |
Einzelrenten (gesamthaft höhere Renten als Ehepaar-Rente); keine Witwen-/Witwer-Renten |
Waisenrente | Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente | Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente | |
Pensionskasse | Ehegatte erhält unter folgenden Voraussetzungen eine Rente:
|
i.d.R. mögliche Begünstigtenerklärung zugunsten Konkubinatspartner
Allfällige Vorsorgelücke müsste über eine Lebensversicherung (3.Säule [3a / 3b]) geschlossen werden |
|
Uneinigkeit / Trennung / Scheidung | Uneinigkeit | Anrufung Eheschutzrichter
Vorsorgliche Massnahmen/ Eheschutzmassnahmen:
|
Liquidation einfache Gesellschaft
Folgen:
|
Trennung |
|
Einvernehmliche Regelung notwendig | |
Ehescheidung | Anrufung Ehescheidungsrichter:
|
— |