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Konkubinat

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Übersicht: Konkubinat oder Ehe?

Rechtsgebiet:
Konkubinat
Stichworte:
Konkubinat, Konkubinat oder Ehe?, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

 

Ehe Konkubinat
Persönliche Gesichtspunkte Religion Wertung Wertung
Wertvorstellungen Wertung Wertung
Romantik Wertung Wertung
Rechtliche Grundlagen Strafrechtliche Folgen für Unverheiratete Weggefallen
Gegenseitige Beistandspflicht Ja Keine
Gegenseitiges Beistandsrecht Ja

Ehegatte erhält ärztliche Auskunft und Zutritt zu Spital

Nein

Konkubinatspartner erhalten keine ärztliche Auskunft und kein Zutritt zum Spital; daher: schriftliche Erklärung notwendig

Beurteilung von Streitfällen Ehe- und Ehegüterrecht; ev. alle andere Rechtstitel
  • einfache Gesellschaft
  • Auftragsrecht
  • Schenkungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Weitere Vertragsverhältnisse
Gemeinsame Kinder Name Gemeinsamer Familienname Familienname der Mutter
Bürgerrecht Wenn ein Elternteil Schweizer, Kind Schweizer Bürgerrecht Seit 1.1.2000: Kind einer unverheirateten Ausländerin: Schweizer Bürgerecht, wenn Kindsvater

  • Schweizer, und
  • Kindsverhältnis anerkannt oder gerichtlich festgestellt
Sorgerecht Gemeinsames Sorgerecht Gemeinsames Sorgerecht, wenn:

  • Kindsverhältnis zum Vater anerkannt oder gerichtlich festgestellt, und
  • Gemeinsame Erklärung über gemeinsames Sorgerecht
Ausländer-
fragen
Familiennachzug Gesuch um Familiennachzug Kein Familiennachzug
Niederlassung Nach 5 Jahren Ehe: Anspruch auf Niederlassung (C-Bewilligung) Keine Niederlassungs-
vorteile
Schweizer Bürgerrecht Nach 3 Jahren Ehe + 5 Jahren Aufenthalt in CH: erleichterte Einbürgerung Keine Einbürgerungs-
vorteile
Steuern Einkommens- und Vermögens-steuer Gemeinsame Besteuerung (Progressionsnachteile bei Steuertarifen) Einzelbesteuerung (Progressionsvorteil bei Steuer
Erbschafts- und Schenkungs-steuer Je nach Kanton, oft Steuerbefreiung oder niedriger Steuertarif infolge Ehegatten-stellung Je nach Kanton, Steuerfreibetrag in bestimmter Höhe, für den Rest jedoch oft höchster Tarifsatz (wie für Nichtverwandte)
Sozialhilfe Ja (Familienbudget) Noch nicht gefestigtes Konkubinat: Nein
Stabiles Konkubinat (5 Jahre Dauer oder gemeinsame Kinder): Ja (Praxis der Sozialbehörden)
Erbrecht Ehegatte hat Erbanspruch, pflichtteilsgeschützt Konkubinatspartner hat weder Erb- noch Pflichtteilsanspruch.

Für letztwillige Begünstigung ist ein TESTAMENT oder ein ERBVERTRAG notwendig! Oft sind Pflichtteile Dritter (Eltern, Kinder aus anderer Ehe) zu beachten.

Vorsorge AHV-Rente Tiefere Rente als Konkubinatspaare (Ehegattenrechte / Plafonierung auf 150%));

Anspruch auf Witwen-/Witwer-Rente

Einzelrenten (gesamthaft höhere Renten als Ehepaar-Rente); keine Witwen-/Witwer-Renten
Waisenrente Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente Zivilstand der Eltern ist ohne Einfluss auf die Waisenrente
Pensionskasse Ehegatte erhält unter folgenden Voraussetzungen eine Rente:

  • mind. 45 Jahre +
  • mind. 5 Jahre Ehe oder
  • Versorgung Kind
i.d.R. mögliche Begünstigtenerklärung zugunsten Konkubinatspartner

Allfällige Vorsorgelücke müsste über eine Lebensversicherung (3.Säule [3a / 3b]) geschlossen werden

Uneinigkeit / Trennung / Scheidung Uneinigkeit Anrufung Eheschutzrichter

Vorsorgliche Massnahmen/ Eheschutzmassnahmen:

  • Festlegung Unterhaltsbeiträge
  • Entzug eheliche Vertretungsbefugnis
  • Kontosperre
  • Gütertrennung
Liquidation einfache Gesellschaft

Folgen:

  • Vorsorgelücke
  • Kein Anspruch auf Unterhaltsbeiträge
Trennung
  • Anordnung räumlicher Trennung
  • Festlegung der Trennungsfolgen
Einvernehmliche Regelung notwendig
Ehescheidung Anrufung Ehescheidungsrichter:

  • auf gemeinsames Begehren (jederzeit)
  • gegen den Willen eines Ehepartners mittels Klage (nach 2jähriger Trennungszeit)

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Übersicht: Ehe oder Konkubinat? (PDF, 67 KB)

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