Diese Situation bietet in der rechtlichen Qualifikation Schwierigkeiten. Leistet der Partner, der nicht Mieter ist, einen monatlichen Beitrag an die Mietkosten, ohne dass explizit ein Untermietvertrag geschlossen worden wäre, so kann dennoch ein Vertragsverhältnis angenommen werden. In der Juristensprache wird dies faktisches Vertragsverhältnis genannt.
Das Vorliegen eines faktischen Vertragsverhältnisses muss vom Richter bejaht werden. Wird dies aber bejaht, so stehen dem betreffenden Partner dieselben Rechte zu, wie dem Untermieter.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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