LAWINFO

Konkursverwertung

QR Code

Disziplinarische Verantwortlichkeit (Aufsicht)

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hat sich ein Vollstreckungsorgan Dienstpflichtverletzungen zuschulden kommen lassen, kann diese von der kantonalen Aufsichtsbehörde vorerst rein administrativ geahndet werden:

  • auf Beschwerde bzw. Anzeige hin;
  • von Amtes wegen.

Disziplinarmassnahmen sind gestützt auf SchKG 14 Abs. 2 anwendbar auf folgende Vollstreckungsorgane:

  • Betreibungs- und Konkursbeamte und ihre Angestellten (vgl. SchKG 2)
  • Ausserordentliche Konkursverwaltung (vom Konkursgericht eingesetzt)
  • Ausseramtliche Konkursverwaltung (von den Gläubigern gewählt) (vgl. SchKG 241)
  • Sachwalter im Nachlassverfahren (vgl. SchKG 295)
  • Liquidatoren eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung (vgl. SchKG 320)

Die (kantonale) Aufsichtsbehörde kann in der Folge gestützt auf SchKG 14 über den Fehlbaren eine im Gesetz vorgesehene Disziplinarstrafe verhängen, nämlich:

  • Rüge;
  • Busse;
  • Vorübergehende Amtseinstellung;
  • Amtsenthebung.

Diese Strafen sind administrative Massnahmen und haben die Wirkung blosser Ordnungsstrafen.

Hinsichtlich der Kriminalstrafen vgl. nachfolgend Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Weitere Detail-Informationen unter:

Literatur

  • BSK I, Basel 2021, N 1 zu Art. 14 SchKG
  • VOCK DOMINIK / MEISTER-MÜLLER DANIELE, SchKG-Klagen nach der Schweizerischen ZPO, 2., überarbeitete Auflage, Zürich / Basel / Genf 2018, § 8, S. 55 ff.
  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 5 N 2 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.