Sofern der Aktivenüberschuss zur Deckung aller (angemeldeten) Forderungen ausreicht, kommen keine Gläubiger zu Verlust. – Es sind daher keine „Verlustscheine“ (vgl. SchKG 265 Abs. 1) oder bei einer juristischen Person, die bekanntlich nach durchgeführtem Konkursverfahren im Handelsregister gelöscht wird, keine „Verlustausweise“ auszustellen.
Ob und inwieweit das Konkursverfahren (von Gesetzes wegen) weiterzuführen ist, bis auch die Zinsforderungen seit Verfahrenseröffnung gedeckt sind, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Literatur
- LORANDI FRANCO, Aktivenüberschuss in der Generalexekution – wenn der Glücksfall zum Problemfall wird, BlSchK 2013, 217 ff.
Judikatur
- BGE 88 II 83
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Unternehmenskauf / Unternehmensv...Einleitung zum Unternehmenskauf / Unterneh...Autoren:Konkurseröffnung / Eröffnung Kon...Einleitung zur Konkurseröffnung / Eröffnun...Autoren:Squeeze-Out / ZwangsabfindungEinleitung zu Squeeze-out / ZwangsabfindungAutoren:PatronatserklärungEinleitung zur PatronatserklärungAutoren:AussonderungEinleitung zur AussonderungAutoren:LastenverzeichnisEinleitung zum Lastenverzeichnis
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht