Der Konsument trägt die Beweislast und ihre Folgen (vgl. BGE 139 III 278, Erw. 3.2).
Judikatur
- BGE 4A_430/2015
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Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Der Konsument trägt die Beweislast und ihre Folgen (vgl. BGE 139 III 278, Erw. 3.2).
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