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Miteigentum

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Miteigentum
Stichworte:
Miteigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Alleineigentum

=   Eigentum an einer Sache oder an einem Grundstück, welches nur einer Person zusteht

Miteigentum

=   Mehrere Gesamthänder halten ohne persönliche Gebundenheit der Beteiligten unter quotalem Beteiligungsausweis gemeinsam eine Sache oder Grundstück

Gesamteigentum

=   Mehrere Gesamthänder halten unter einem persönlichen Gemeinschaftsverhältnis externen Quotenausweis eine Sache oder ein Grundstück zur gesamten Hand

Stockwerkeigentum

=   besonders ausgestaltetes Miteigentum, das mit einem Sonderrecht für die Ausgestaltung und alleinige Nutzung der in sich abgeschlossenen Sonderrechtsräume verbunden ist

Unselbständiges Eigentum

=   das Eigentum bzw. Miteigentum des abhängigen Grundstücks orientiert sich am Eigentum des herrschenden Grundstücks (Hauptgrundstück)

Synonym: Anmerkungsparzellen

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