Die gesetzliche Verwaltungsordnung beinhaltet folgende Verwaltungspunkte:
- Gesetzliche Grundlage
- ZGB 647
- ZGB 647a – e
- ZGB 648 Abs. 2 und 3
- ZGB 649a
- Ziele der gesetzlichen Verwaltungsregeln
- Kategorisierung der Verwaltungshandlungen
- Festlegung der Kostentragung und Tragung der gemeinschaftlichen Lasten
- Möglichkeit zur Schaffung einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung durch die Miteigentümer, mit für die Rechtsnachfolger bindender Wirkung
- Verwaltungshandlungen
- Kostentragung und Tragung der gemeinschaftlichen Lasten
- Nutzungs- und Verwaltungsordnung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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