Die «SchKG-Beschwerde» bietet demjenigen einen Rechtsbehelf, der durch eine betreibungsrechtliche Handlung oder Unterlassung ein Rechtsnachteil erlitten hat und diesen nicht mit einer Klage oder einem Rechtsvorschlag beseitigen kann.
Die Nutzung des eigentümlichen Rechtsbehelfs ist stark verbreitet, weil er in der Regel kostenfrei ist und in Verbindung mit einem Klagerecht vorsorglich erhoben wird, damit die zu beanstandende Verfügung entweder materiell (Klage) oder formell (Beschwerdeentscheid) aufgehoben und korrigiert oder die Fortsetzung des Betreibungs- oder Konkursverfahrens gestoppt oder verändert fortzuführen sind.
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