In den Hochschulen und Forschungslaboratorien werden die F&E-Grundlagen für künftige neuartige Produkte geschaffen. Sobald die Ideen und Erfindungen markt- und vertriebsreif sind, werden sie aus dem Forschungsbereich in operative Gesellschaften ausgelagert und so in die „Selbständigkeit“ entlassen.
Beim Outsourcing-Transfer wird unterschieden:
- Start in einem Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, welcher das vorbestandene Forschungsprojekt (aus F&E oder virtuelles Joint Venture) übernimmt
- Aktiengesellschaft (AG)
- Geschäftsmodell-Grundlage, die in Entity eingebracht wird
Weiterführende Links
- Ausgliederung (Stufe 1) | spin-off.ch
- Anteilsübertragung (Stufe 2)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.