Ein sog. «Smart-up» ist ein für den Startzeitpunkt schlank ausgestaltetes Unternehmen:
- Definition
- Smart-up = Start-up-Unternehmen, welches den Start nur mit den notwendigsten Mitteln bewerkstelligt
- Kriterien
- Ein sog. «Smart-up» charakterisiert wie folgt:
- Start mit einer einzelnen Person (Entrepreneur) und kein Team
- Diese einzelne Person möchte in Unabhängigkeit arbeiten (sog. «Smart Working»)
- Ein sog. «Smart-up» charakterisiert wie folgt:
- Ziele
- Automatisierung
- Umsetzung der Geschäftsidee ohne aufwändige Infrastruktur
- Umsetzung mit überwiegend fremdem
- Equipment und
- Services
- Mittel
- HighTech
- LowTech
- Unterschiede
- «Smart-ups» benötigen im Vergleich zu klassischen Unternehmensgründungen oder Start-ups
- wenig Startkapital
- kein Fremdkapital
- Das «Schlankheitssystem» führt zu
- einem ruhigeren Unternehmensstart
- längeren Anlaufphasen
- weniger Risiko.
- Finanzierung
- Smart-ups fallen damit heraus aus
- der Venture Capital-Kultur
- der Hitliste förderbarer Start-ups
- Trotzdessen:
- Smart-ups können
- gross werden
- skalierbar sein.
- Smart-ups können
- Smart-ups fallen damit heraus aus
- «Smart-ups» benötigen im Vergleich zu klassischen Unternehmensgründungen oder Start-ups
Mit massvollem Wachtstum lassen sich gute Ideen möglicherweise erfolgreicher umsetzen.
Vgl. aber:
Links
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Organhaftung / Aktienrechtliche ...Einleitung zur OrganhaftungAutoren:FirmenrechtEinleitung zum FirmenrechtAutoren:Umstrukturierung von GesellschaftenEinleitung zur UmstrukturierungAutoren:WertpapierrechtFokus WertpapierrechtAutoren:Gesellschaft mit beschränkter Ha...Einleitung zur GmbHAutoren:StatutenEinleitung zu Statuten
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht