Ein sog. «Smart-up» ist ein für den Startzeitpunkt schlank ausgestaltetes Unternehmen:
- Definition
- Smart-up = Start-up-Unternehmen, welches den Start nur mit den notwendigsten Mitteln bewerkstelligt
- Kriterien
- Ein sog. «Smart-up» charakterisiert wie folgt:
- Start mit einer einzelnen Person (Entrepreneur) und kein Team
- Diese einzelne Person möchte in Unabhängigkeit arbeiten (sog. «Smart Working»)
- Ein sog. «Smart-up» charakterisiert wie folgt:
- Ziele
- Automatisierung
- Umsetzung der Geschäftsidee ohne aufwändige Infrastruktur
- Umsetzung mit überwiegend fremdem
- Equipment und
- Services
- Mittel
- HighTech
- LowTech
- Unterschiede
- «Smart-ups» benötigen im Vergleich zu klassischen Unternehmensgründungen oder Start-ups
- wenig Startkapital
- kein Fremdkapital
- Das «Schlankheitssystem» führt zu
- einem ruhigeren Unternehmensstart
- längeren Anlaufphasen
- weniger Risiko.
- Finanzierung
- Smart-ups fallen damit heraus aus
- der Venture Capital-Kultur
- der Hitliste förderbarer Start-ups
- Trotzdessen:
- Smart-ups können
- gross werden
- skalierbar sein.
- Smart-ups können
- Smart-ups fallen damit heraus aus
- «Smart-ups» benötigen im Vergleich zu klassischen Unternehmensgründungen oder Start-ups
Mit massvollem Wachtstum lassen sich gute Ideen möglicherweise erfolgreicher umsetzen.
Vgl. aber:
Links
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.