Unter Nachlassplanung ist eine gesamtheitliche Planung des Vermögensübergangs von einer Person auf die nächste Generation. Die Errichtung einer Stiftung kann dabei ein sinnvolles Element im Rahmen eines Gesamtkonzepts sein.
Weitere Möglichkeiten bieten folgende Instrumente der Nachlassplanung:
(als Rechtsgeschäft von Todes wegen:)
- das Testament
- der Erbvertrag
(als Rechtsgeschäft unter Lebenden:)
- Lebensversicherungen
- Verkäufe innerhalb der Familie
- Institute ausländischer Rechtsordnungen (Stiftungen nach liechtensteinischem Recht, Trust nach anglikanischem Recht)
- Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen (welche unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rechtsgeschäft von Todes wegen sein können und gegebenenfalls den entsprechenden Formvorschriften folgen müssen)
- Aktionärbindungsverträge
- Vinkulierung von Aktien (welche aber nur mehr selten zulässig ist)
In Verbindung mit der erwähnten Handlungsformen ergibt sich so eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die eine massgeschneiderte Nachlassplanung erlauben.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:BetreibungsaufhebungEinleitung zur Betreibungsaufhebung / Betr...Autoren:Blockchain und Distributed Ledge...Einleitung zu Blockchain und «Distrib...Autoren:VerleumdungEinleitung zur VerleumdungAutoren:Kollokationsverfahren / Kollokat...Einleitung: Kollokationsplan / Kollokation...Autoren:AmtshilfeEinleitung zur AmtshilfeAutoren:WerkvertragEinleitung zum Werkvertrag
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht