Unter Nachlassplanung ist eine gesamtheitliche Planung des Vermögensübergangs von einer Person auf die nächste Generation. Die Errichtung einer Stiftung kann dabei ein sinnvolles Element im Rahmen eines Gesamtkonzepts sein.
Weitere Möglichkeiten bieten folgende Instrumente der Nachlassplanung:
(als Rechtsgeschäft von Todes wegen:)
- das Testament
- der Erbvertrag
(als Rechtsgeschäft unter Lebenden:)
- Lebensversicherungen
- Verkäufe innerhalb der Familie
- Institute ausländischer Rechtsordnungen (Stiftungen nach liechtensteinischem Recht, Trust nach anglikanischem Recht)
- Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen (welche unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Rechtsgeschäft von Todes wegen sein können und gegebenenfalls den entsprechenden Formvorschriften folgen müssen)
- Aktionärbindungsverträge
- Vinkulierung von Aktien (welche aber nur mehr selten zulässig ist)
In Verbindung mit der erwähnten Handlungsformen ergibt sich so eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die eine massgeschneiderte Nachlassplanung erlauben.
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