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Pacht

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Einleitung zur Pacht

Rechtsgebiet:
Pacht
Stichworte:
Pacht, Pachtrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pacht

Mit dem Pachtvertrag überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte und Erträgnisse. Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache zu unterhalten, zu bewirtschaften und den Pachtzins dem Verpächter zu bezahlen.

Analoge Anwendung Mietrecht + Abgrenzung der Pacht zur Miete

  • Sinngemässe Mietrechts-Anwendung
    • Verschiedene Normen des Pachtrechts verweisen auf das Mietrecht
  • Abgrenzung zur Miete
    • Gegenüber der Miete (Gebrauchsrecht) beinhaltet die Pacht ein „Doppeltes“:
      • Gebrauchsrecht (Gebrauch) und
      • Nutzung und Fruchtziehung (Nutzung)

Landwirtschaftliche Pacht

  • Landwirtschaftliche Pachtarten
    • Beim landwirtschaftlichen Pachtrecht wird unterschieden in:
      • Landwirtschaftliche Gewerbe (Hof)
      • Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung
  • Schutz des bäuerlichen Pächters
    • Gesetz (LPG) und Verordnung (Pachtzinsverordnung) tragen dem Schutzbedürfnis des bäuerlichen Pächters in verschiedener Hinsicht Rechnung, namentlich in Bezug auf:
      • Mindestpachtdauer (LPG 7)
        • 9 Jahre (landwirtschaftliche Gewerbe)
        • 6 Jahre (einzelne landwirtschaftliche Grundstücke)
      • Vorpachtrecht für Nachkommen des Verpächters (LPG 5)
      • Anpassung des Pachtzinses bei veränderten Verhältnissen (LPG 10 ff.)
      • Pachtzinsnachlass bei Ernteausfall infolge Naturereignisses (LPG 13)
      • Bemessung des Pachtzinses (LPG 36 ff.)
      • Pachtzinskontrolle (LPG 42 ff.).

Überblick zur Pacht

» Inhaltsverzeichnis

» Begriff

» Grundlagen

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetzestexte

» Abgrenzungen

  • Gebrauchsleihe
  • Miete
  • Leasingvertrag
  • Franchisingvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Teilpacht / Gesellschaft
  • Kauf

» Rechtsnatur

» Ziele, Motive, Verbreitung

» Erscheinungsformen

» Arten

  • Landwirtschaftliche Pacht
  • Hotelpacht
  • Gewerbebetrieb
  • Unternehmenspacht
  • Viehpacht / Vierhverstellung
  • Domainpacht

» Elemente

» Pachtsache

  • Pachtgegenstände
  • Pachtinventar
  • Pacht nach Schätzung
  • Landwirtschaftliche Pacht

» Pachtzins

  • Pacht allgemein
  • Landwirtschaftliche Pacht

» Landwirtschaftliches Vorpachtrecht

» Vertragsverhandlungen / Zustandekommen Vertrag

  • Pachtinteressent
  • Verpachtungsinteressent

» Vertrag

  • Parteien
  • Inhalt
  • Form
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

» Vertragsdauer

  • Pacht allgemein
  • Landwirtschaftliche Pacht

» Beginn

» Verpächter Pflichten

  • Übergabe der Sache
  • Hauptreparaturen
  • Abgaben und Lasten

» Pächter Pflichten

  • Zahlung Pachtzins + Nebenkosten
  • Bewirtschaftungspflicht
  • Sorgfalt, Rücksichtnahme + Unterhalt

» Nichterfüllung + Mängel / Pächter-Rechte

» Erneuerung / Änderung Pachtsache

  • Erneuerung / Änderung durch den Verpächter
  • Erneuerung / Änderung durch den Pächter

» Eigentümerwechsel

  • Pacht allgemein
  • Landwirtschaftliche Pacht / Vorkaufsrecht / Zupachtrecht

» Unterpacht

» Pachtübertragung

» Vorzeitige Rückgabe Pachtsache

» Beendigung

  • ordentliche Beendigung
  • ausserordentliche Beendigung
  • Pächtertod
  • Pchterstreckung
  • LP-Pächterausweisung
  • Rückgabe der Pachtsache

» Verrechnung

» Retentionsrecht

» Viehpacht / Viehverstellung

  • Definition
  • Abgrenzungen
  • Einsteller-Rechte
  • Einsteller-Pflichten
  • Haftung

» Landwirtschaftliche Pacht

  • LP-Grundlagen
  • LPG-Anwendungsbereich
  • LP-Detailinformationen

» Prozess

  • Pacht allgemein
  • Landwirtschaftliche Pacht

» Konkurs

  • Konkurs bei Pacht allgemein
  • Konkurs bei landwirtschaftlicher Pacht

» Internationales Privatrecht (IPR)

» Steuern

» Fazit

» Checklisten

  • Checkliste Vertragsdisposition
  • Checklsite Verpächter-Pflichten
  • Checkliste Pächter-Pflichten

» Muster

  • Muster Restaurantpacht
  • Muster Schrebergartenpacht
  • Muster Landwirtschaftliche Pacht
  • Muster Unternehmenspacht

» Download

» Literatur

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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