Mit dem Pachtvertrag überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte und Erträgnisse. Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache zu unterhalten, zu bewirtschaften und den Pachtzins dem Verpächter zu bezahlen.
Analoge Anwendung Mietrecht + Abgrenzung der Pacht zur Miete
- Sinngemässe Mietrechts-Anwendung
- Verschiedene Normen des Pachtrechts verweisen auf das Mietrecht
- Abgrenzung zur Miete
- Gegenüber der Miete (Gebrauchsrecht) beinhaltet die Pacht ein „Doppeltes“:
- Gebrauchsrecht (Gebrauch) und
- Nutzung und Fruchtziehung (Nutzung)
- Gegenüber der Miete (Gebrauchsrecht) beinhaltet die Pacht ein „Doppeltes“:
Landwirtschaftliche Pacht
- Landwirtschaftliche Pachtarten
- Beim landwirtschaftlichen Pachtrecht wird unterschieden in:
- Landwirtschaftliche Gewerbe (Hof)
- Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung
- Beim landwirtschaftlichen Pachtrecht wird unterschieden in:
- Schutz des bäuerlichen Pächters
- Gesetz (LPG) und Verordnung (Pachtzinsverordnung) tragen dem Schutzbedürfnis des bäuerlichen Pächters in verschiedener Hinsicht Rechnung, namentlich in Bezug auf:
- Mindestpachtdauer (LPG 7)
- 9 Jahre (landwirtschaftliche Gewerbe)
- 6 Jahre (einzelne landwirtschaftliche Grundstücke)
- Vorpachtrecht für Nachkommen des Verpächters (LPG 5)
- Anpassung des Pachtzinses bei veränderten Verhältnissen (LPG 10 ff.)
- Pachtzinsnachlass bei Ernteausfall infolge Naturereignisses (LPG 13)
- Bemessung des Pachtzinses (LPG 36 ff.)
- Pachtzinskontrolle (LPG 42 ff.).
- Mindestpachtdauer (LPG 7)
- Gesetz (LPG) und Verordnung (Pachtzinsverordnung) tragen dem Schutzbedürfnis des bäuerlichen Pächters in verschiedener Hinsicht Rechnung, namentlich in Bezug auf:
Überblick zur Pacht
» Begriff
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