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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Geltendmachung Gläubigerschaden

Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gläubiger verfügen über einen eigenen materiell-rechtlichen Anspruch um ihren direkten Schaden geltend machen zu können. 

Die Verteidigungsmittel eines belangten VR-Mitglieds richten sich gegen diesen Anspruch der direkt geschädigten Gläubiger:

  • Anwendung ausser und im Konkurs der geschädigten Gesellschaft
  • Einschränkung der Aktivlegitimation direkt geschädigter Gläubiger, wenn die geschädigte Gesellschaft selber ebenfalls direkt geschädigt ist (sog. „Biber-Praxis“) (umstritten)
    • Gegenstand der Einschränkung
      • Aktivlegitimation der direkt geschädigten Gläubiger nur dann, wenn das Verhalten des Organs gegen folgende Bestimmungen verstösst:
        • aktienrechtliche Regeln, die ausschliesslich dem Gläubigerschutz dienen
        • widerrechtliches Verhalten nach OR 41
        • culpa in contrahendo
    • Ziel der Rechtsprechung
      • Vermeidung eines Wettlaufs zwischen Konkursverwaltung und den geschädigten Gläubigern um das Haftungssubstrat des verantwortlichen Organs
    • Auswirkung auf die Verteidigungsmittel des beschuldigten VR-Mitglieds
      • Gegenüber den direkt geschädigten Gläubigern sind die Einwendungen und Einreden abgeschnitten
      • Aushebelung der „Biber-Praxis“ und Bewerkstelligung der Zulassung von Einwendungen und Einreden durch folgende Hilfsmittel

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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