Im Recht der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit (OR 754 ff.) werden folgende Schadenskonstellationen unterschieden:
- Gesellschaftsschaden
- Gesellschaft selbst ist geschädigt
- Gläubigerschaden
- Gläubiger erleiden den Vermögensschaden
- Aktionärsschaden
- Aktionäre werden geschädigt
Die Schadenskonstellationen betreffen also unterschiedliche Rechtssubjekte, d.h. Gesellschaft, Gläubiger oder Aktionäre:
- Verschiedene Schadenskonstellationen = unterschiedliche Verantwortlichkeitsansprüche = Relevanz verschiedener Verteidigungsmittel