Einleitung
Die Verwaltungsrats-Mitglieder können, anstatt – untätig – alles auf sich zukommen zu lassen, „pro aktiv“ sich richtig positionieren bzw. die Risiken vermeiden, übertragen oder vermindern (vgl. Risikomanagement):
durch Kompetenzdelegation
- = Risikoübertragung
- Haftungsbefreiung durch Delegation der Geschäftsführung an einzelne Mitglieder oder Dritte (vgl. OR 716b)
- Voraussetzung
- Einschränkung
- Haftung für richtige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Delegationsempfängers, verbunden mit der Pflicht, den Delegationsträger ggf. zu entlassen bzw. zu ersetzen
- AG-Verwaltungsrat: Aufgaben > Geschäftsführung
durch Entlastungsbeschluss der Generalversammlung (Décharge-Erteilung)
- = Gesellschaft, die die verantwortlichen Organe entlastet, verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Entlastungswirkung
- nur für bekannt gegebene Tatsachen
- Klageausschluss für Gesellschaft und zustimmende Aktionäre
- Keine Entlastungswirkung
- bezüglich nicht zustimmende Aktionäre
- Verwirkungsfrist von 6 Monaten, um gegen die Organe auf Schadenersatz aus Verantwortlichkeit zu klagen (vgl. OR 758 Abs. 2)
- AG Generalversammlung: Befugnisse
- bezüglich Gläubiger
- bezüglich nicht zustimmende Aktionäre
durch Zustimmung und Weisung seitens der Generalversammlung
- Handeln Organe aufgrund eines rechtmässigen oder nicht angefochtenen GV-Beschlusse (gilt als Weisung) bzw. Zustimmung aller Aktionäre, so entfällt eine Organhaftung (Einwilligung)
- Generalversammlung: weitere Befugnisse
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.