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VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats

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Rechtsgebiet:
VR-Haftung / Haftung des Verwaltungsrats
Stichworte:
VR-Haftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Empfehlungen zur Vermeidung einer Haftung VOR Annahme des VR-Mandates

Ein potentieller VR sollte die Gesellschaft, Ihre Geschäftstätigkeit sowie ihren Umfeld bereits vor Mandatsannahme sorgfältig analysieren. Er sollte sich insbesondere folgende Fragen stellen:

  • Wie setzt sich Management und Verwaltungsrat zusammen?
  • Wie setzt sich der Aktionärskreis zusammen (mögliche Einflussnahme von Allein- und Hauptaktionären)?
  • Wie verlief die vergangene Geschäftstätigkeit bzw. wie sieht die künftige Prognose aus (Studium der Geschäfts- und Revisionsberichte)?
  • Wie sieht die finanzielle Situation der Gesellschaft aus (insbesondere Budget und Liquidität)?
  • Wie sieht das Potential der angebotenen Dienstleistung/Ware im Marktumfeld mittel- und langfristig aus?
  • Bestehen pendente oder drohende Rechtsfälle?
  • Bestehen offene Steuerschulden oder Forderungen aus Sozialabgaben?

Empfehlungen zur Vermeidung einer Haftung WÄHREND des VR-Mandates

Der VR sollte seine Pflichten (siehe oben)

  • aus den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben betreffend Geschäftsführung (Art. 716 OR)
  • aus der Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 717 OR)
  • aus der Pflicht zur Gleichbehandlung der Aktionäre (Art. 717 Abs. 2 OR)

stets sorgfältig erfüllen.

In diesem Zusammenhang erscheint insbesondere Folgendes empfehlenswert:

  • Formulierung sowie periodische Überprüfung einer Strategie
  • Schaffung eines ‚Compliance Systems’ zwecks Einhaltung von Gesetzen, Statuten und Reglementen
  • Ordnungsgemässe Delegation der Geschäftsführung an einen erfahrenen CEO (klare Kompetenzregelungen im Organisationsreglement und stetige Überwachung)
  • Sicherstellen einer aktuellen Reporting an den Verwaltungsrat
  • Regelmässige Kontrolle der Zahlungsstände betreffend Steuern und Sozialabgaben
  • Regelmässige Überprüfung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung (Buchführung soll korrekte Finanzlage vermitteln)
  • Einrichtung eines wirksamen Risikomanagements
  • Bei fehlender Fachkenntnis Beizug von Fachkräften
  • Vorbereitung von sowie aktive Teilnahme an VR-Sitzungen
  • Exakte Protokollführung und Dokumentation
  • Konsequenter Ausstand bei potentiellen Interessenskonflikten

Empfehlungen zur Vermeidung einer Haftung NACH Beendigung des VR-Mandates

Der Zeitpunkt des Rücktritts muss wohlüberlegt sein und darf nicht zur Unzeit erfolgen.

Im Allgemeinen erscheint Folgendes ratsam:

  • Einholen einer vollumfänglichen Entlastung durch die Generalversammlung
  • Veranlassen und Überwachen der Löschung im Handelsregister
  • Aufbewahrung wichtiger eigener VR-Dokumente
  • Beachtung von Schweigepflichten
  • Abschluss einer Nachversicherung (insbesondere bei Gesellschaften mit hohem Kapitaleinsatz oder hohem Risikopotential)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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