Die Business Judgement Rule versucht, die von den Organen einer Gesellschaft geforderte Sorgfalt näher umzureissen und mahnt die Gerichte bei der nachträglichen Prüfung fehlerhafter unternehmerischer Entscheide zu Vorsicht.
Zurückhaltung bei rückblickender gerichtlicher Prüfung von Geschäftsentscheiden
Eine gewisse Zurückhaltung bei der Beurteilung fehlerhafter unternehmerischer Entscheide ist notwendig, da im Nachhinein vieles absehbarer erscheint als es zur Zeit des Entscheides effektiv war (sog. Rückschaufehler o. ‚Hindsight Bias‘).
Insbesondere sollte von einer missglückten Entscheidung nicht zwingend auf eine Pflichtverletzung (nachträglich) geschlossen werden. Entscheidungen, die
- auf ausreichend guten Informationen beruhen
- und nachvollziehbar im besten Sinne des Unternehmens getroffen worden sind,
unabhängig vom Resultat als sorgfältig (bzw. ohne Pflichtverletzung) erachtet werden.
Risiko und Unternehmertum
Eine Unterscheidung zwischen haftungsbegründender Pflichtverletzung eines Organs und unternehmerischen Fehlentscheidungen, die verantwortlichkeitsrechtlich ohne Bedeutung bleiben, ist notwendig, weil:
- eine Situation hinterher oft anders zu beurteilen ist, und Organe eines Unternehmens Entscheidungen im Hinblick auf künftige (ungewisse) Ereignisse zu treffen haben;
- eine unternehmerische Tätigkeit zwangsweise mit Risiken verbunden ist;
- Gerichte im Nachhinein keine operative und strategische Entscheide der Geschäftsleitung eines Unternehmens überprüfen sollten.