Personen, welche in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einbezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. […]
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a: Inkrafttreten am 01.01.2025
