ZGB 273 ff. Für die Ausgestaltung des Besuchsrechts ist das Alter des Kindes von entscheidender Bedeutung: Bei Kleinkindern gilt folgendes Besuchsrecht als Minimum: zwei halbe Tage pro Monat (ohne Ferienrecht) Ein so beschränktes Besuchsrecht muss sich rechtfertigen: aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls. Urteil des Bundesgerichts vom 08.12.2020 (5A_290/2020) Weiterführende Informationen / Linktipps Besuchsrecht: Kinder […]
Kontaktrecht zu Kleinkind: Ausgestaltung