Der Bundesrat (BR) hat am 03.11.2021 beschlossen, die Weiterentwicklung der IV auf den 01.01.2022 in Kraft zu setzen. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder Jugendliche Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden eingeführt: Massnahmen zur Qualitätssicherung Massnahmen für mehr Transparenz. Die Umsetzung dieser Revision bedingt umfangreiche Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassungstattgefunden […]
Weiterentwicklung der IV (WEIV) tritt am 01.01.2022 in Kraft: Verstärkte Unterstützung Betroffener