SchKG 85a und SchKG 88 Abs. 2 Seit Inkrafttreten der revidierten Bestimmung SchKG 85a vom 01.01.2019 ist nicht mehr die Aufhebung bzw. Einstellung der hängigen Betreibung das Hauptziel der Klage nach SchKG 85a. Das Rechtsschutzinteresse des neu gefassten Artikel 85a geht heute weiter: Es erfasst heute auch jene Fälle, deren Frist gemäss SchKG 88 Abs. […]
Feststellungsklage nach SchKG 85a auf Nichtbestehen einer Schuld auch nach Ablauf der Betreibungsfortsetzungsfrist
