OR 138 Abs. 1 Das Bundesgericht hatte in einer von der Rechtslehre kontrovers diskutierten Frage zu entscheiden. Ein Rechtsstreit vor der befassten Gerichtsinstanz gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Endentscheid weder durch Berufung, noch durch Beschwerde angefochten werden kann. Eine Verjährung der eingeklagten Forderung „unter der Hand des Gerichts“, d.h. während laufender Rechtsmittelfristen und […]
Neubeginn des Fristenlaufs nach Verjährungsunterbrechung durch Klage