Vermeidung der Doppelbesteuerung Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 03.12.2020 bekannt, dass die vorläufige Verständigungsvereinbarung vom 13.05.2020 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 im Home Office arbeiten, bis zum 31.03.2021 in Kraft bleibt bzw. verlängert wird. Mehr: Frankreich (admin.ch) […]
Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich