Art. 10c COVID-19 Verordnung 2 Der Bundesrat hat am 16.04.2020 präzisiert, dass gefährdete Arbeitnehmer besonders geschützt werden sollten, wer besonders gefährdet sei und was im Rahmen der Schutzmassnahmen zu beachten sei. Hiezu hat der Bundesrat die Vorschriften erneut angepasst. Bisheriger Wortlaut und Anpassungen ergeben folgende Arbeitgeberfürsorge für den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers: Home-Office-Arbeit und weitergehende Massnahmen […]
Coronavirus (COVID-19): Erweiterte Arbeitgeberfürsorge für besonders gefährdete Personen