Ab nächstem Jahr soll in sämtlichen Kantonen der Kataster über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) verfügbar sein. Auf diesen Zeitpunkt hin setzt der Bundesrat mit Beschluss vom 20.09.2019 die Vereinfachungen in der Handhabung des Katasters in Kraft. Die Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) soll künftig klarer unterscheiden: Grundfunktion des ÖREB-Katasters Zusatzfunktionen […]
Kataster über Eigentumsbeschränkungen: Administrative Erleichterungen
