Anerkannte Flüchtlinge, die eine IV-Rente beziehen, haben Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder (Kinderrenten), die nicht in der Schweiz leben. Die Genfer Flüchtlingskonvention räumt Flüchtlingen diesbezüglich die gleichen Rechte ein wie Schweizer Bürgern. Eine anderslautende landesrechtliche Regelung der Schweiz kommt nicht zur Anwendung, da keine Hinweise bestehen, dass der Gesetzgeber damit bewusst von der Flüchtlingskonvention hat […]
IV-Kinderrentenanspruch für Flüchtlinge: Wohnsitz und Nationalität der Kinder nicht massgebend