Nichtige Verfügung Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat aufgrund einer Selbstanzeige der AMAG im Zusammenhang mit Preisabsprachen von VW-Markenhändlern (gemeinsame Rabattpolitik) eine Untersuchung eröffnet. In der Folge schlug die WEKO der Selbstanzeigerin AMAG eine einvernehmliche Regelung vor, die von dieser angenommen wurde. In der Verfügung vom 08.08.2014 wurde vereinbart, dass die AMAG die Preisnachlässe und abgesprochene Pauschalen […]
Keine präsidiale Voraberledigung zugunsten Anzeigeerstatterin
