Wahlkampfausgaben gelten als persönliche Lebenshaltungskosten Eine Nationalrätin machte 2011 in ihrer Steuererklärung unter anderem persönliche Wahlkampfkosten als Berufsauslagen bzw. Gewinnungskosten zum Abzug geltend. Die Steuerverwaltung des Kantons Wallis lehnte diesen Abzug vollumfänglich ab, da es sich nicht um abzugsfähige Gewinnungskosten, sondern um persönliche Lebenshaltungskosten handle, welche nicht abzugsfähig seien. Die dagegen erhobene Beschwerde der Nationalrätin […]
Wahlkampfkosten sind keine Berufsauslagen
