Interessenabwägung Die Videoüberwachung des allgemein zugänglichen Bereichs einer Mietliegenschaft kann die Privatsphäre der Mieter verletzen. Die Beurteilung, ob ein Vermieter ohne Einwilligung der Mieter aus Sicherheitsgründen Überwachungskameras einsetzen darf, muss aufgrund der konkreten Umstände erfolgen. Dabei sind die Interessen von Vermieter und Mietern an der Verhinderung von Einbrüchen und Vandalismus gegeneinander abzuwägen und die Angemessenheit […]
Videoüberwachung im Aussen- und Innenbereich einer Mietliegenschaft
