Die schweizerische Staatsangehörige A., geschieden und alleinerziehende Mutter, arbeitete ehemals für die Arbeitgeberin, B. SA, in der Schweiz und nannte bei der Arbeitslosenkasse für ihren Taggeldbezug ab 01.01.2014 einen Wohnsitz im Kanton Genf. Die Recherchen der Arbeitslosenkasse ergaben: Effektiver Wohnsitz Frankreich Übernachtungen in Genf 1 – 2 x pro Woche Übernachtungsgelegenheit in Genf Ein Zimmer, […]
Stellensuchende Grenzgängerin mit Auslandwohnsitz ohne Leistungsanspruch in der Schweiz